Nur wenige Unternehmen stellen Baggerfahrer ein, die über keinerlei
oder wenig Praxiserfahrung in diesem Bereich verfügen. Daher ist es
ratsam sich die benötigte Erfahrung anhand einer Schulung für Bagger und Erdbaumaschinen
anzueignen und mit einem erfolgreich erhaltenen Führerschein
darzulegen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, an einer unserer Schulungen für Bagger (Erdbaumaschinen) teilzunehmen. Bei SZBL erwerben Sie den sogenannten Baggerschein.
In den Schulungen absolvieren Sie eine theoretische und eine
praktische Ausbildung. Der Fahrausweis ist ein Beleg für die erlernten
Grundkenntnisse zum Bedienen von Erdbaumaschinen. Im theoretischen
Bereich erhalten die Teilnehmer alle Informationen, die sie für ein
sicheres Führen der Erdbaumaschine benötigen. Dazu zählen in erster
Linie die Unfallverhütung und die Vermittlung der notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Lehrgangs ist die
Standsicherheit, um ein Umstürzen des Baggers zu verhindern. Die
Teilnehmer erfahren, wie die Betriebssicherheitsprüfung vor der
Inbetriebnahme des Baggers aussehen muss und außerdem lernen sie, welche
Verantwortung sie beim Umgang mit der Maschine tragen und in welchen
Fällen sie für Unfallfolgen haften müssen.
Legen Sie eine unserer Schulung erfolgreich ab, haben Sie als
spezialisierter Angestellter und Führer von Baumaschinen deutlich
bessere Aussichten auf eine feste Anstellung als vorher. Als
Baggerführer haben Sie die Möglichkeit sehr gute Verdienste zu erzielen. Viele
Baggerführer machen sich sogar schon nach 1 Jahr Erfahrung Selbstständig
und haben so die Chance große Aufträge für Unternehemen zu bewältigen.
Für Unternehmen bieten wir die sogenannte "Inhouse Schulungs" an.
So können Sie wertvolle Wegezeit sparen denn wir schulen ihre
Mitarbeiter mit oder ohne Erfahrung auf Ihrem Firmengelände. Gerne auch
am Wochenende. Es müssen nur lediglich notwendige Geräte und ein Raum
mit Beamer zu Verfügung stehen.
Wir bilden nach berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 500 Kapitel 2.12 aus.
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Wöchentliche Termine
Anmeldevoraussetzungen
Wir sind seit dem 01.01.2019 nach §4 Nr. 21 a) bb) UStG. Umsatzsteuerbefreit
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass
jeder Mitarbeiter eine jährliche Unterweisung erhält. Somit ist
gewährleistet, dass das Personal immer auf dem aktuellsten Stand der
Gesetzgebung, so wie der Vorschriften für Unfallverhütung ist.
Die Unterweisung dauert ca. 2-3 Stunden. Je Teilnehmer berechnen wir 40,00 € Teilnahmegebühr.